SEB Server Screen Proctoring: Mehr Transparenz bei E-Klausuren mit Drittsoftware

25 Sep., 2026

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Digitale Prüfungen gehören an der HWR Berlin inzwischen zum Prüfungsalltag. Viele E-Klausuren lassen sich vollständig innerhalb von Moodle durchführen. Doch was passiert, wenn Studierende während einer Prüfung zusätzlich mit Programmen wie Microsoft Excel oder Eclipse arbeiten müssen?
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In diesen Fällen steigen die Anforderungen an die technische Absicherung und die Prüfungsaufsicht. Denn während die Bearbeitung im Moodle-Test innerhalb des Prüfungssystems stattfindet, erfolgt ein Teil der Prüfungsleistung in einer externen Anwendung.

Bisher haben wir bei solchen Prüfungen auf ein spezielles Prüfungsprofil gesetzt. Im Sommersemester 2026 wurde dieser Prozess bereits umgestellt. Mit dem SEB Server Screen Proctoring entwickeln wir die technische Unterstützung nun weiter. Ziel ist es, den organisatorischen Aufwand vor Prüfungsbeginn zu reduzieren und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Nachvollziehbarkeit von Bildschirmaktivitäten zu verbessern.

E-Klausuren mit Drittsoftware: Eine besondere Herausforderung

Nicht jede E-Klausur findet ausschließlich im Moodle-Test statt. Je nach Prüfungsformat können zusätzliche Anwendungen erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise Microsoft Excel für Berechnungen, Tabellen und Auswertungen, Eclipse für Programmieraufgaben, SPSS für statistische Datenanalyse sowie weitere zugelassene Programme, die für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben benötigt werden.

Für solche Prüfungen muss sichergestellt werden, dass Studierende die vorgesehenen Anwendungen nutzen können, während nicht zugelassene Hilfsmittel und Ressourcen nicht verwendet werden.

Dabei lassen sich die Prüfungsszenarien grundsätzlich in unterschiedliche Varianten einteilen:

  1. E-Klausur ausschließlich innerhalb von Moodle („der Standardfall“)
  2. E-Klausur in Moodle mit Zugriff auf weitere zugelassene Webseiten
  3. E-Klausur in Moodle mit zugelassener Drittsoftware

    Besonders beim dritten Szenario stellt sich die Frage, wie sich die Aktivitäten außerhalb von Moodle möglichst transparent und nachvollziehbar dokumentieren lassen.

    Vom Prüfungsprofil zur autarken Anmeldemethode

    Wie wurde der Prozess bisher umgesetzt?

    Bei E-Klausuren mit freigegebenen Drittanwendungen wurden die Hochschulrechner bisher vor Prüfungsbeginn manuell mit einem speziellen Prüfungsprofil angemeldet.

    Dieser Vorgang wurde durch das E-Learning-Zentrum durchgeführt und konnte abhängig von der Anzahl der Prüfungsteilnehmenden bis zu einer Stunde und mehrere Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Die Anmeldung war damit ein fester und teilweise zeitaufwendiger Bestandteil der Prüfungsvorbereitung.

    Das Prüfungsprofil bot dabei u.a. verschiedene Vorteile:

    • keine verfügbaren Netzlaufwerke z.B. Home Laufwerk
    • keine alten lokalen Dateien z.B. aus Lehrveranstaltungen oder Übungen
    • keine Verbindung zu einem Microsoft-Office-Konto und damit Zugriff aufs OneDrive

      Durch diese Konfiguration konnten die technischen Rahmenbedingungen vor Prüfungsbeginn gezielt eingeschränkt werden. Gleichzeitig bedeutete die manuelle Anmeldung an vielen Rechnern einen erheblichen organisatorischen Aufwand.

      Die Umstellung im Sommersemester 2026

      Im Sommersemester 2026 haben wir die Anmeldung mit den speziellen Prüfungsprofilen bereits eingestellt. Die Studierenden melden sich seitdem selbstständig mit ihrem persönlichen Hochschulaccount am Prüfungsrechner an.

      Damit entfällt der bisherige manuelle Anmeldeprozess durch das E-Learning-Zentrum. Die gewonnene Zeit kann für andere Aufgaben rund um die Prüfungsvorbereitung und -betreuung genutzt werden.

      Mit der Umstellung verändern sich allerdings auch die technischen Rahmenbedingungen. Durch die Anmeldung mit dem persönlichen Hochschulaccount können beispielsweise Netzlaufwerke grundsätzlich erreichbar sein. Auch der Zugriff auf das Microsoft-Office-Konto ist vor dem Start des Safe Exam Browsers möglich.

      Die Studierenden dürfen weiterhin ausschließlich die für die jeweilige Prüfung zugelassenen Anwendungen, Dateien und Hilfsmittel verwenden. Ein technisch möglicher Zugriff bedeutet nicht automatisch, dass eine Ressource für die Prüfung freigegeben ist.

      SEB Server Screen Proctoring als nächste Entwicklungsstufe

      Da die Prüfungsprofile im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2026 außer Betrieb genommen wurden, bestand die Herausforderung der Aufsichten darin, die Bildschirme der Studierenden während der Prüfungen verstärkt zu beobachten. Wie vermutet zeigte sich: Eine verstärkte Beobachtung erfordert zusätzliche Aufmerksamkeit und lässt sich nicht in jeder Prüfungssituation gleich umfassend umsetzen. Außerdem können nicht alle Bildschirmaktivitäten dauerhaft und im Detail durch die Aufsicht nachvollzogen werden. 

      Das SEB Server Screen Proctoring ermöglicht es, während einer Prüfung Bildschirmaufnahmen zu erstellen und diese anschließend oder, abhängig von der technischen Konfiguration, nahezu in Echtzeit einzusehen.

      Im Mittelpunkt stehen Screenshots des Prüfungsbildschirms sowie ergänzende technische Informationen. Dazu können beispielsweise gehören:

      • die zum Zeitpunkt der Aufnahme sichtbaren Bildschirminhalte

      • die aktuell fokussierte Anwendung

      • der Titel des aktiven Fensters

      • Informationen zur SEB-Sitzung

       

      Galerie: SEB Server Screen Proctoring Programm-Ansichten

       

      Die Funktion ist nicht mit einer klassischen Videoaufzeichnung des Prüfungsraums gleichzusetzen. Es geht um die technische Dokumentation von Bildschirmaktivitäten.

      Die Aufnahmen können von berechtigten Personen genutzt werden, um den Prüfungsverlauf bei Bedarf nachzuvollziehen. Dadurch entsteht eine zusätzliche Informationsgrundlage für die Prüfungsaufsicht, insbesondere dann, wenn während der Prüfung externe Programme eingesetzt werden.

      In der Vergangenheit kam es beispielsweise des Öfteren vor, dass folgende Aussage im Raum stand:

      „Ich habe nichts angeklickt.“

      Ohne zusätzliche technische Informationen kann es schwierig sein, eine solche Aussage nachträglich einzuordnen. Das Screen Proctoring kann hier eine ergänzende Informationsgrundlage schaffen. Durch die dokumentierten Bildschirmaktivitäten können berechtigte Personen gezielter prüfen, welche Inhalte auf dem Bildschirm sichtbar waren und welche Anwendungen möglicherweise im Vordergrund standen.

      Das kann insbesondere bei der Klärung von Auffälligkeiten hilfreich sein. Die Aufzeichnungen dienen dabei nicht dazu, automatisch einen Täuschungsversuch festzustellen. Sie unterstützen vielmehr die zuständigen Personen bei der sachlichen Prüfung eines konkreten Sachverhalts.

      Das Ziel ist nicht, die Prüfungsaufsicht vollständig zu automatisieren, sondern bei Unklarheiten eine zusätzliche technische Informationsquelle zur Verfügung zu stellen.

      Pilotklausuren im Sommersemester 2026

      Um die technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von SEB Server Screen Proctoring genauer zu bestimmen, haben wir im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2026 bereits mehrere Klausuren mit der SEB Server Screen Proctoring Funktion durchgeführt.

      Im Mittelpunkt dieser Pilotklausuren standen unter anderem folgende Fragen:

      • Welche Einstellungen eignen sich für das Prüfungsszenario?

      • In welchen Abständen sollten Screenshots erstellt werden?

      • Wie lässt sich eine sinnvolle Balance zwischen Dokumentationsumfang und technischem Aufwand erreichen?

      • Welcher Speicherbedarf entsteht durch die erstellten Bildschirmaufnahmen?

      • Wie lassen sich die Aufnahmen für die Prüfungsaufsicht sinnvoll bereitstellen und auswerten?

      Die Pilotklausuren sind positiv verlaufen. Dadurch konnten wir wichtige praktische Erfahrungen sammeln und die technischen Rahmenbedingungen für den weiteren Einsatz besser einschätzen.

      Der Elefant im Raum – Datenschutz

      Bei der Einführung einer technischen Lösung zur Dokumentation von Bildschirmaktivitäten müssen auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

      Der Einsatz des SEB Server Screen Proctorings erfolgt daher nicht allein aufgrund der technischen Möglichkeiten. Vor einer flächendeckenden Nutzung müssen die notwendigen organisatorischen und datenschutzrechtlichen Abstimmungen abgeschlossen sein. Wir haben bereits eine positive Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der HWR Berlin für den Einsatz von SEB Server Proctoring erzielen können.

      Die konkrete Ausgestaltung und die verbindlichen Informationen zum Datenschutz werden im Rahmen der Einführung final veröffentlicht. Die Nutzung soll transparent erfolgen und die Rechte der Studierenden berücksichtigen.

      Was bedeutet das für Studierende?

      Für Studierende bleibt ein Grundsatz unverändert: Während einer E-Klausur dürfen ausschließlich die für die jeweilige Prüfung zugelassenen Anwendungen, Dateien und Hilfsmittel verwendet werden.

      Das gilt auch dann, wenn durch die Anmeldung mit dem persönlichen Hochschulaccount möglicherweise technische Zugriffe auf weitere Ressourcen bestehen.
      Beispielsweise können Netzlaufwerke grundsätzlich erreichbar sein. Auch ein Zugriff auf das Microsoft-Office-Konto vor dem Start des Safe Exam Browsers kann technisch möglich sein. Daraus ergibt sich jedoch keine Erlaubnis, nicht zugelassene Dateien oder Anwendungen zu verwenden.

      Ebenso ist es untersagt, Prüfungsaufgaben oder während der Prüfung erstellte Dateien unerlaubt zu fotografieren, zu kopieren, weiterzugeben oder aus dem Prüfungszusammenhang zu entfernen. 

      Prüfungsaufsicht bleibt eine menschliche Aufgabe

      Das SEB Server Screen Proctoring kann Bildschirmaktivitäten dokumentieren und dadurch die Prüfungsaufsicht unterstützen. Eine automatische (oder gar KI gestützte) Bewertung, ob ein Täuschungsversuch vorliegt, findet dadurch jedoch nicht statt.

      Ein Screenshot zeigt zunächst, was zum jeweiligen Zeitpunkt auf dem Bildschirm sichtbar war. Ob eine Handlung regelkonform war oder möglicherweise gegen die Prüfungsbedingungen verstößt, muss anhand des konkreten Sachverhalts und der geltenden Prüfungsregelungen beurteilt werden.

      Hinweise für Aufsichtspersonen:

      • Bildschirmaktivitäten aufmerksam beobachten
      • Auffälligkeiten im Prüfungsprotokoll dokumentieren
      • bei technischen oder inhaltlichen Unklarheiten Prüfungsamt bzw. das ELZ kontaktieren
      • keine vorschnellen Schlussfolgerungen allein aus einer einzelnen Bildschirmaufnahme ziehen

      What’s next?

      Nach den positiven Erfahrungen aus den Pilotklausuren im Sommersemester 2026 bereiten wir aktuell den weiteren Einsatz von SEB Server Screen Proctoring vor.

      Dabei kümmern wir uns noch um die Feinabstimmung der technischen Einstellungen, den benötigten Speicherplatz und die Abläufe für die Prüfungsaufsicht. Parallel dazu planen wir ein Schulungsangebot für Lehrende und Aufsichtspersonen, damit alle Beteiligten mit dem Verfahren und seinen Möglichkeiten vertraut sind.

      Ab dem Wintersemester 2026/27 soll SEB Server Screen Proctoring bei E-Klausuren mit Drittsoftware standardmäßig zum Einsatz kommen. Voraussetzung dafür ist, dass die noch ausstehenden technischen und organisatorischen Abstimmungen abgeschlossen sind.

      Über die weiteren Schritte und die konkreten Rahmenbedingungen informieren wir Lehrende und Studierende rechtzeitig.

       

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